Fachlicher Beirat
Bereits 2001 installierte die rehacare GmbH als erster Rehabilitationsdienstleister einen fachlichen Beirat. Die Aufgaben dieses Aufsichtsorgans sind
- die Sicherung der Qualität, der Objektivität und Wahrung der Unabhängigkeit der Gesellschaft,
- die Beratung des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung bei konzeptionellen und fachlichen Themenstellungen sowie
- die Lösungsfindung innerhalb des Beschwerdemanagements.
Zur Wahrung seiner Verpflichtungen tritt der Fachliche Beirat regelmäßig persönlich zusammen, außerdem wird die Qualität und Neutralität in der Bearbeitung durch regelmäßige Aktenuntersuchungen überprüft.

