Betriebliches Eingliederungsmanagement

23. Januar 2020

Auch wenn wir als Case Manager nicht direkt zuständig für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement sind, so begegnet es uns in unserer Arbeit doch immer wieder. Besonders da (fast) jeder Mitarbeiter, welcher in einem Zeitraum von 12 Monaten mindestens 6 Wochen arbeitsunfähig war, ein gesetzliches Anrecht darauf hat. Ein Umstand, der auf unserer Klienten in der Regel immer zutrifft.

Damit wir unsere Klienten auch hier optimal vorbereiten und unterstützen können, erhielten wir eine firmenweite Schulung durch eine hervorragende Trainerin. Eine äußerst kompetente und sprachgewandte Juristin, die das Thema mit tollen Praxisbeispielen untermauerte und es so für jeden greifbar machte. Neben den gesetzlichen Grundlagen und dem theoretischen Ablaufs eines BEM-Verfahrens spielte auch die Kommunikation eine wichtige Rolle in diesem Seminar. Handwerkszeug, welches auch in unserer täglichen Fallarbeit unerlässlich ist. Besonders Übungen zum Spiegeln meines Gegenübers waren schwierig, aber auch unheimlich hilfreich. Wie schaffe ich es, dass sich mein Gesprächspartner mir öffnet? Woran erkenne ich, dass er langsam Vertrauen zu mir fasst? Aber auch der Umgang damit, dass man nicht immer einer Meinung sein kann und muss. Und immer wieder das Besinnen auf die eigene Rolle... Wir können niemanden gesund zaubern, ihm seine Probleme abnehmen oder unsere Lösungen aufdrücken. "Hilfe zur Selbsthilfe" sollte stets das Credo sein.

Für eine optimale Unterstützung des Klienten ist es wichtig, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, gemeinsam aufzeigen, wo sie wie Hilfestellung leisten können. Leider verliert sich diese Einigkeit meist an em Punkt, an dem es um die Bezahlung von notwendigen Maßnahmen geht. Hier passiert es immer wieder, dass keiner der Sozialversicherungsträger zuständig sein will. Verantwortlichkeiten abgegeben werden und unfassbar viel Zeit vergeht. Zeit, in denen der arbeitsunfähige Mensch weiter zu Hause sitzt, an seinem Arbeitsplatz so langsam in Vergessenheit gerät und mit Zukunftsängsten konfrontiert ist und am Ende "als silberne Kugel im Flipperautomaten der Sozialversicherungsträger" landet wie es die Dozentin ausdrückte.

Das Bewusstsein über einen gesetzlichen Anspruch nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit wird mir in Zukunft helfen, hier meine Klienten bereits zeitnah zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen und den Arbeitgebern zum BEM ins Gespräch zu kommen. Unabhängig von der Schulung habe ich am kommenden Montag ein Gespräch mit meinem Klienten, dessen Arbeitgeber und der zuständigen Bundesagentur für Arbeit und fühle mich nun sehr gut darauf vorbereitet.

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