Verlässliche Partnerschaft auf Augenhöhe

Jederzeit.

Rechtsanwälte können Reha-Management für ihre Mandanten jederzeit initiieren: Voraussetzung für einen guten Start ist die Zustimmung und Kostenübernahme durch den eintrittspflichtigen Versicherer. Wir werden aber auch in Fällen aktiv, in denen der Klient selbst Auftraggeber ist – z.B. wenn bereits Einigkeit über eine Vergleichszahlung besteht.


Freiwillig.  

Schlägt die Versicherung der Gegenseite Reha-Management vor, so ist dafür die Zustimmung des vertretenden Rechtsanwalts notwendig: Freiwilligkeit und Motivation des Betroffenen sind wesentliche Kriterien für ein Gelingen der Maßnahme.


Vertrauenswürdig.  

Die Daten des Mandanten erheben und speichern wir ausschließlich mit seinem Einverständnis. Wir sind der Verschwiegenheit verpflichtet, greifen nur im Rahmen des Reha-Managements auf die Daten zurück und geben sie an keinen Dritten weiter. Einziges Ziel ist dabei immer, die bestmögliche Rehabilitation zu erreichen.

 

Einfach Spitze

Wenn unsere Klienten zufrieden sind, sind es unsere Auftraggeber auch. Weil wir wissen wollen, wie wir wahrgenommen werden, was wir verbessern können und wo Angebote fehlen, führen wir jährlich eine Klientenbefragung durch und haben ein festes Beschwerdemanagement installiert, das alle Beschwerden eng mit dem Fachlichen Beirat abstimmt.


Abstandsbild_KuZu_Qualireport Quelle: rehacare Qualitätsreport 2017
 

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